Laut dem Psychotherapeutengesetz von 1999 ist Psychotherapie definiert als „Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert, bei denen eine Psychotherapie indiziert ist.“ Psychische („seelische“) Erkrankungen können das Erleben, das Verhalten sowie das geistige und körperliche Wohlbefinden stark beeinträchtigen und mit Leid, Angst, Verunsicherung und Einschränkungen der Lebensqualität einhergehen. Eine Psychotherapie ist dann ratsam, wenn psychische Probleme nicht mehr alleine oder mit Hilfe von Familie oder Freunden gelöst werden können, zu Krankheitserscheinungen führen und die alltäglichen Anforderungen des Lebens nicht mehr bewältigt werden können. Sie kann als Einzel- oder Gruppentherapie bzw. Kombination von beidem durchgeführt werden.
Mit dem Begriff „Psychotherapie“ wird eine Vielzahl unterschiedlicher Therapieverfahren zusammengefasst, allerdings werden nicht alle diese Verfahren und Therapieformen uneingeschränkt von den Krankenkassen finanziert. Aktuell werden die Kosten von drei sogenannten „Richtlinienverfahren“ – also solchen, die als wissenschaftlich anerkannt und wirtschaftlich eingestuft werden – von allen gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen, Landesämtern (Beihilfe) oder Unfallversicherungen übernommen. Diese sind: die Verhaltenstherapie, die Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und die Analytische Psychotherapie. Alle Verfahren haben gemeinsam, dass sie über das persönliche Gespräch erfolgen, das durch spezielle Methoden und Techniken ergänzt wird. Um eine Psychologische Psychotherapie zu beginnen, können Sie sich direkt an uns wenden. Sie benötigen keine gesonderte Verordnung oder Überweisung.
Seit 01.04.2018 ist es für Kassenpatient*Innen verpflichtend, vor Beginn einer ambulanten Psychotherapie eine psychotherapeutische Sprechstunde bei einer ambulanten Psychotherapeutin / einem ambulanten Psychotherapeuten mit Kassenzulassung aufzusuchen. Hier erfolgt eine erste diagnostische Einordnung, inwiefern bei Ihnen eine psychische Erkrankung vorliegt und eine ambulante Psychotherapie indiziert ist oder ob andere Hilfsangebote passender wären (z. B. eine Paarberatung oder umfassendere Angebote wie eine teil- oder vollstationäre Behandlung).
Ist eine Psychotherapie indiziert, finden zunächst sogenannte probatorische Sitzungen statt. In diesen Sitzungen lernen sich Psychotherapeut*In und Patient*In näher kennen, prüfen, ob die „Chemie“ zwischen ihnen stimmt und eine vertrauensvolle Beziehung aufgebaut werden kann. Von psychotherapeutischer Seite machen wir uns ein Bild von Ihren Schwierigkeiten, Wünschen und Zielen für die Zusammenarbeit und besprechen mit Ihnen den Behandlungsplan und die voraussichtliche Therapiedauer. Entscheiden sich Patient*In und Psychotherapeut*In für die Aufnahme einer Psychotherapie, erfolgt ein Antrag bei Ihrer Krankenkasse.
Die probatorischen Sitzungen und auch die folgenden Therapiesitzungen umfassen 50 Minuten und finden in der Regel zu Beginn der Psychotherapie einmal in der Woche zu einem fest und verbindlich vereinbarten Termin statt. Gegen Ende der psychotherapeutischen Zusammenarbeit werden die Abstände zwischen den Sitzungen zunehmend vergrößert.
Da die Nachfrage das Therapieplatzangebot oftmals deutlich übersteigt, kann es in unserer Praxis leider zu Wartezeiten auf einen Therapieplatz kommen. In diesem Fall können wir Sie gerne auf unsere Warteliste setzen. Wenn Sie eine Therapie aufnehmen möchten oder weiterführende Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne. Sollte es sich um einen Notfall handeln, wenden Sie sich bitte an die zuständige psychiatrische Klinik oder den sozialpsychiatrischen Dienst Ihrer Stadt.